Personal-Service:
Wir vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte
Wir kennen die Bedürfnisse und Ziele von Jobsuchenden und Unternehmen.
Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung und an über 15 Standorten deutschlandweit sind wir mit Bewerber*innen und Unternehmen relevanter Branchen bestens vernetzt. Als Teil der Wackler Group, einem modernen Dienstleistungsunternehmen mit rund 1.000 Mitarbeiter*innen, bieten wir sichere und nachhaltige Personaldienstleistungen.
Mit Verbindlichkeit und umfassenden Branchenkenntnissen bringen wir motivierte Kandidat*innen und attraktive Unternehmen erfolgreich in Festanstellung oder im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zusammen. Wir sind ein kompetenter Partner für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber gleichermaßen – 93 Prozent Kundenzufriedenheit sprechen für sich.

Dein Job. Dein Leben. Wir bringen es zusammen.
Durch unsere zahlreichen Kontakte und Branchenkenntnisse kennen wir den Arbeitsmarkt genau. Deshalb überlassen und vermitteln wir Fach- und Hilfskräfte zeitnah, flexibel und immer gemäß Ihren individuellen Anforderungen. Wir bieten Ihnen ebenfalls unsere Dienstleistung im Outsourcing und der Personalberatung an.
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Ihre Kompetenz – unsere Erfahrung
Unsere Branchenschwerpunkte für Ihren Erfolg
Minimieren Sie Ihr Risiko durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und zuverlässigen Personaldienstleister
Die Wackler Personal-Service ist Teil der Wackler Group, eines der führenden Dienstleistungsunternehmen Deutschlands – und das seit über 110 Jahren. Unsere Größe, sowie die bundesweite Ausrichtung und unsere Expertise machen uns zu einer solventen Organisation, die auch in unsicheren, dynamischen Zeiten Zahlungsfähigkeit gewährleistet. Trotz allem hat der Gesetzgeber zum Schutz der angestellten Mitarbeiter*innen eines Zeitarbeitsunternehmens im Falle einer Insolvenz des Zeitarbeitsunternehmens bzw. Verleihers die Subsidiärhaftung entwickelt.

Was ist Subsidiärhaftung?
Ist ein Personaldienstleister aufgrund von finanziellen Engpässen (z. B. Insolvenz) nicht mehr oder nicht ordnungsgemäß in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und die Lohnsteuer (§ 42 d Einkommenssteuergesetz) für seine Zeitarbeitnehmer*innen zu entrichten, muss der Entleiher, also das Kundenunternehmen, bei dem die Mitarbeiter*innen im Einsatz sind, für diese Forderungen haften. Und: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Die Insolvenz eines Personaldienstleisters kann also ein Risiko für Unternehmen sein, die Zeitarbeit einsetzen.
Schutz der Arbeitnehmenden
Sinn und Zweck der Subsidiärhaftung ist der Schutz der Zeitarbeitnehmer*innen. Das bedeutet, dass das Kundenunternehmen auch dann haften muss, wenn es kein Verschulden trifft. Deshalb kann die Subsidiärhaftung auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Insofern ist es empfehlenswert, mit einem wirtschaftlich soliden und zuverlässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenzuarbeiten. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n betreuende/n Mitarbeiter*in der Wackler Personal-Service oder schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail an personal-service(@)wackler-group.de.
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